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Für Sie zusammengestellt. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Hier informieren wir Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie Neues aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Aktuelles und Wichtiges

Die Einführung der sog. Mietpreisbremse ist beschlossen. Hierzu werden die §§ 556 d und 556 e BGB neu eingeführt.

Seit dem 16.8.2012 ist eine EU Verordnung in Kraft, die Erbangelegenheit mit ausländischem Bezug regelt. Eine EU Verordnung ist in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015.

Mit dem Beschluss der EU-Staaten vom 02.03.2015, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen auch leichtere Verkehrsverstöße innerhalb der EU grenzüberschreitend zu verfolgen.

Nachdem zunächst das Landratsamt Aschaffenburg einen gegen unseren Mandanten adressierten Bescheid über 106.544,03 € aufgehoben hatte, war eine von der Gemeinde hiergegen gerichtete Klage vom VG Würzburg abgewiesen worden

Das OLG München hat entschieden, dass im Falle einer negativen Bewertung auf Amazon, der Händler vom Kunden keinen Schadensersatz verlangen kann, soweit es sich um ein Werturteil des Kunden handelt. Ein Urteil mit Folgen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen vom Verwaltungsgericht Kassel aufgehoben.

Trotz des Prostitutionsgesetzes ist die Sperrgebietsverordnung wirksam. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das die Zulässigkeit eines Bordells in Frankfurt zu beurteilen hatte, welches in einem Sperrgebiet lag.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von unterhaltsberechtigten Kindern.

Durch das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz – MiLoG) wurde der allgemeine und flächendeckende Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, ab dem 1.1.2015 beschlossen. Es bleiben davon nur wenige Ausnahmen.

Pressestimmen: Der Prozess weckte ein großes mediales Interesse. Dies war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte bis zu Letzt die Schuld von sich wies und die Schuld bei anderen suchte. So wurde u.a. von dem Angeklagten zur Erklärung seiner hohen BAK angedeutet, dass möglicherweise in dem Tee, den er auf dem Schiff nach dem Unfall bekommen hat, Alkohol war.

Neues vom BAG: Keine Kündigung bei unrichtigen Angaben bei Einstellung in Bezug auf getilgte Vorstraften. BAG, Urteil vom 20.03.2014 – 2 AZR 1071/12.

Deutschland droht Klage wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Spielzeug-Richtlinie. Mit der EU-Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG) werden u.a. Grenzwerte (Migrationsgrenzwerte) für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeugen festgelegt. Diese Grenzwerte sind von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.