Bernhard Zahn

Tätigkeitsspektrum:

  • Strafrecht/Steuerstrafrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Compliance

 

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Rechtsanwalt Bernhard Zahn, Strafrecht

  

Rechtsanwalt Bernhard Zahn studierte Rechtswissenschaften in Tübingen.

Herr Zahn ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2000 als Rechtsanwalt in Aschaffenburg tätig.

In strafrechtlichen Verfahren hat Herr Zahn in letzter Zeit eine gewisse Bekanntheit bei der Verteidigung in Cold Case Fällen (Schlossgartenmord, Back/Wiesenheid) erlangt. Beide Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Diese Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass sich hier bei den Ermittlungsbehörden irgendwann einmal eine Vorverurteilung bildet und dann jede noch so banale, alltägliche Handlung als Schuldindiz gewertet wird. Hiergegen anzugehen erfordert neben fundierten rechtlichen Kenntnissen auch ein erhebliches Engagement und einen langen Atem um solche Vorurteile immer wieder bekämpfen zu können. Dieses Engagement und diese Beharrlichkeit zeigt RA Zahn auch in allen sonstigen, evtl. auch „weniger spektakulären Fällen“.

Langen Atem und großes Engagement erfordern auch viele Fälle aus dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter oder unter den Wohnungseigentümern zerrüttet ist. Diese Konstellation führen oft zu Blockadehaltungen, so dass unter Umständen auch längere Umwege gegangen werden müssen um für die Mandantschaft das gewünschte Ziel zu erreichen.

Rechtsanwalt Zahn hat schon in zahlreichen Wirtschaftsstraffällen, insbesondere Steuerstrafsachen, Mandanten erfolgreich verteidigt. Aufgrund dieser Erfahrung können Unternehmen auch im Vorfeld bereits beraten werden wie solche Verfahren vermieden werden können.
Auch wenn der aufgrund einiger größerer Wirtschaftsstrafverfahren entstandene Hype um Compliance und good government zwischenzeitlich abgeebbt ist, so gibt es doch noch einige Regeln zu beachten. Insbesondere sollte bereits bei dem Verdacht möglicher Rechtsverstöße schnell und richtig gehandelt werden.