RA Krellmann vor der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki

Als Rechtsvertreter eines unserer Mandanten reiste Herr RA Krellmann nach Helsinki. Im Rahmen einer mehrstündigen Sitzung in den Räumen der ECHA wurde hierbei über den von uns bei der Widerspruchskammer eingereichten Widerspruch verhandelt.

In dem anhängigen Verfahren („the charcoal case“) geht es um erhebliche Versäumnisse der ECHA im Rahmen des IT-gestützten Registrierungsprozesses, die in der europäischen Wirtschaft zu erheblichen Marktverschiebungen geführt haben. Im Ergebnis wurde es europaweit zahlreichen Unternehmen ermöglicht, die für eine Marktteilnahme erforderliche Registrierung zu erlangen, ohne die hierfür gesetzlich vorgeschirebenen Daten bei der ECHA einzureichen. Dieses Problem betrifft europaweit zahlreiche Registranten und Stoffe, wurde in dieser Weise und Deutlichkeit aber erstmals durch das von uns geführten Widerspruchsverfahren aufgegriffen.

Die Widerspruchskammer hat in diesem Verfahren deutlich auf die Versäumnisse der ECHA hingewiesen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck durch das anhängige Widerspruchsverfahren hat die ECHA angekündigt, den Registrierungsprozess erheblich zu reformieren, um einen künftigen Missbrauch zu unterbinden.

Mit einer Entscheidung der Widerspruchskammer ist frühestens Anfang 2016 zu rechnen.

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen auf dem Gebiet des europäischen Chemikalienrechts (RECACH).

Der Fall Holzkohle („the charcoal case“)

http://echa.europa.eu/documents/10162/13571/a_022_2013_announcement_de.pdf

Zurück