Stellungnahme der Nebenklägervertreter RAin Braunschläger u. RA Zahn bezüglich des Sportbootunfalls -Urteil des OLG Nürnberg vom 14.07.2015

In dem Kommentar der Tageszeitung „Main-Echo“ stellt der Kommentator, Herr Wolfgang Dreikorn, fest, dass die hohe Strafe wohl auf die total schief gegangene Prozeßstrategie der Verteidigung zurückzuführen sei.

Im Ergebnis ist dies sicher richtig, bedarf aber unseres Erachtens noch einer Ergänzung.

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass auch auf der Rückfahrt die Party an Bord weiter ging, das Boot nicht auf direktem Wege zurück zum Hafen gesteuert sondern erst noch ein gutes Stück flussaufwärts gefahren wurde und dass insbesondere mit hoher Geschwindigkeit von über 40 km/h gefahren wurde.

Hätte sich dies bestätigt, so wäre mit keiner Verteidigungsstrategie eine geringere Strafe als die jetzt ausgeurteilten 2 Jahre und 6 Monate zu erzielen gewesen.

Nachdem sich in der Hauptverhandlung vor dem AG Würzburg die überlebende Zeugin überraschenderweise von ihrer polizeilichen Aussage distanzierte und nur noch von einer sehr kurzen, langsamen und konzentrierten Fahrt berichten wollte, kam den eingeholten Gutachten eine bis dahin nicht vermutete Bedeutung zu. Nach harten Kämpfen in der Hauptverhandlung mit zahlreichen Beweisanträgen, sowohl seitens der Verteidigung als auch seitens der Nebenklage ging das AG Würzburg dann zwar noch von einer überhöhten Geschwindigkeit, allerdings von lediglich 25 km/h und keinen sonstigen Fahrfehlern aus.

Insoweit war die Verteidigungsstrategie tatsächlich noch erfolgreich. Hierauf hätte die Verteidigung aufbauen und zumindest in der Berufungsinstanz durch Einsicht und Reue das Strafmaß in den bewährungsfähigen Bereich drücken können.

Stattdessen wollte die Verteidigung jetzt noch immer einen Freispruch erzwingen und zweifelte hierzu sogar ihren erstinstanzlich errungenen Teilerfolg an, indem etwa die angenommene Geschwindigkeit von 25 km/h nochmals bestritten wurde. Hier wurde die Argumentation der Verteidigung dann tatsächlich – wie es der Kommentar im „Main-Echo“ richtig beschreibt – abstrus.

Was blieb ist der Eindruck der vollkommenen Uneinsichtigkeit. Damit war mit einer Bewährungsstrafe nicht mehr zu rechnen.

Im Ergebnis ist damit doch noch die richtige Strafe gefunden worden.

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