Abgelehnte Krebstherapie – gesetzliche Krankenversicherung hilft dem Widerspruch ab

Nachdem zunächst eine gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Protonentherapie zur Behandlung eines vorgeschrittenen Kopf-Hals-Tumors mittels Bescheid abgelehnt hatte, hat diese dem von uns begründeten Widerspruch nunmehr vollumfänglich abgeholfen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet daher der Mandantschaft die Gesamtkosten der Therapie nebst den angefallenen Übernachtungskosten in einer Höhe von ca. 25.000,00 €.

Gerne setzen wir auch Ihre Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung außergerichtlich sowie gerichtlich durch.

Die Verfahren vor den Sozialgerichten sind gerichtskostenfrei, sodass Sie insofern nur die Anwaltskosten bezahlen müssen, die Ihnen im Falle des Obsiegens von der Krankenkasse erstattet werden. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kümmern wir uns gerne um die Einholung eines entsprechenden Deckungsschutzes. Häufig haben Versicherte bei ihrer Rechtsschutzversicherung auch einen solchen Tarif gewählt, der auch das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren kostenmäßig abdeckt.

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