Neue Rechtssprechung für unsere Mandanten

News

Für Sie zusammengestellt. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Hier informieren wir Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie Neues aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Aktuelles und Wichtiges

Mittlerweile haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern die Zulässigkeit der Schließung von Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios bestätigt.


Eine Befreiung von der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, aus gesundheitlichen Gründen muss detailliert und nachvollziehbar in einem ärztlichen Attest glaubhaft gemacht werden.

Der Bay. Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelungen der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) weiter Geltung haben.

Am 14.10.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen ein Konzept veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2019 beschlossen, dass erst ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitern zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist

Die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt des Mandanten mit aufgeführten Diagnosen wurde aufgrund fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzungen des Krankenhauses fälschlicherweise an den Arbeitgeber des Mandanten verschickt.

Während der Operation unterlief dem Operateur jedoch dann ein folgenschwerer grober Behandlungsfehler, denn er verwechselte den zu resezierenden Handwurzelknochen.

Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche der Mandantin durch die Kanzlei Bach I Rechtsanwälte war der Haftpflichtversicherer des Krankenhauses bereit, der Mandantin einen Entschädigungs- und Kompensationsbetrag in Höhe von 12.000,00 € auszuzahlen.

Nicht zum ersten Mal kommt die AfD mit dem deutschen Urheberrecht in Konflikt Die Aschaffenburger Karikaturisten Achim Greser und Heribert Lenz wurden Opfer.

Ab diesem Datum gibt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit die Datenschutz- Standards vor

Dem Operateur unterlief ein haftungsauslösender Fehler mit der Folge, dass der Mandant unverändert unter starken Schmerzen litt.