News

Für Sie zusammengestellt. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Hier informieren wir Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie Neues aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg.

Aktuelles und Wichtiges

Das Infektionsschutzgesetz wurde in wesentlichen Punkten geändert. Hier finden Sie die Änderungen in einer Zusammenfassung.

In einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht in Würzburg das durch die Stadt Aschaffenburg angeordnete Verbot zum Verkauf von Alkohol am Main einstweilen ausgesetzt.

Mehrere Klauseln der AGB für Umzüge eines Möbelspediteurs wurden vom LG Stuttgart für unwirksam erklärt. Um welche Klauseln es geht, erfahren Sie hier bei uns.

Am 26.1.2021 hat der Bayerische VGH das Verbot touristischer Tagesausflüge (15 km Regel) außer Vollzug gesetzt.

Die behördlich angeordnete Schließung von Fitnessstudios aufgrund der Corona-Pandemie stellt sowohl Kunden als auch Fitnessstudiobetreiber vor administrativen und finanziellen Herausforderungen.

Die SCHUFA-Eintragung SE (Saldo nach gerichtlicher Entscheidung oder Titulierung) ist ein Merkmal, das sich besonders negativ auf den sog. SCHUFA-Score auswirken und die Kreditwürdigkeit des Eingetragenen in Frage stellen kann. Trotz der vorgeschriebenen Löschfrist von drei Jahren ist eine vorzeitige Löschung negativer SCHUFA-Einträge wegen titulierter Forderungen möglich.

Es ist bereits zweifelhaft, ob die 15-km-Regel eine gesetzliche Grundlage findet. Darüber hinaus sehen wir diese Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt an. Weder ist ersichtlich, was als „touristisch“ zu werten ist, noch wann von einem „Tagesausflug“ auszugehen ist.

Mittlerweile haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern die Zulässigkeit der Schließung von Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios bestätigt.


Eine Befreiung von der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, aus gesundheitlichen Gründen muss detailliert und nachvollziehbar in einem ärztlichen Attest glaubhaft gemacht werden.

Der Bay. Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelungen der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) weiter Geltung haben.

Am 14.10.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen ein Konzept veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2019 beschlossen, dass erst ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitern zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist