Neue Regeln für Telefonwerbung ab dem 01.10.2021

Neue Regeln für Telefonwerbung ab dem 01.10.2021  nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge

Seit dem 1. Oktober gelten neue Regeln für die Telefonwerbung.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die sich mit Telefonwerbung an Verbraucher wenden.

Was ist zu berücksichtigen?

Wer mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung einzuholen.

Ist die Einwilligung zu dokumentieren?

Die werbenden Unternehmen müssen die Einwilligung dokumentieren und den Nachweis fünf Jahre ab Erteilung der Einwilligung sowie nach jeder Verwendung der Einwilligung aufbewahren. Eine besondere Form der Einwilligung wird nicht vorgeschrieben. Sinnvoll erscheint jedoch eine schriftliche Erklärung oder ein Double-Opt-In Verfahren.

Was ändert sich?

Neu ist im Ergebnis die 5-jährige Dokumentationspflicht. Das Erfordernis der Einwilligung folgte bereits aus den allgemeinen Grundsätzen (UWG, DSGVO).

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab dem 01.10.2021 sind diese zusätzlichen Vorgaben zwingend zu berücksichtigen.

Was sind die Folgen bei einem Verstoß?

Im Fall unerlaubter Werbeanrufe bei Verbrauchern kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 300.000 Euro festsetzen.

Ein Verstoß gegen die Dokumentations- oder Aufbewahrungspflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Welche Gesetze sind einschlägig?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge, § 7 a UWG und Art. 7 DSGVO.

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