15 km Regel in Bayern vom Verwaltungsgerichtshof gekippt!

Mit der Entscheidung vom 26.01.2021 hat der Bayerische VGH das Verbot touristischer Tagesausflüge (15-km-Regel) nun doch noch vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Dies zeigt, dass das Verbot offensichtlich nicht den rechtstattlichen Anforderungen entsprochen hat. Insbesondere fehlt es bereits an der erforderlichen Klarheit der Regelung. Das Gericht hat hiermit einen Fehler des Gesetzgebers korrigiert.

Zur Begründung führte der Bay. VGH aus, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße.
Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar.

Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.

Entsprechendes war auch von unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Krellmann in einem Parallelverfahren vorgetragen worden, in dem der Antrag jedoch abgewiesen worden war.
Hier hatte das Gericht zur Begründung angeführt, dass der von uns vertretene Antragsteller nicht in einem Gebiet wohnt, in dem der Inzidenzwert von 200 überschritten worden wäre. In Folge dessen war eine Entscheidung in der Sache zunächst unterblieben, die der Bay. VGH nunmehr nachgeholt hat.

Link zu der Pressemeldung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_ffp2-pflicht_und_15-km-regel.pdf

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