Fehlerhafte Abszess-Behandlung - Mandantin erhält einen Abfindungsbetrag in Höhe von 12.000,00 €
Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche der Mandantin durch die Kanzlei Bach I Rechtsanwälte war der Haftpflichtversicherer des Krankenhauses bereit, der Mandantin einen Entschädigungs- und Kompensationsbetrag in Höhe von 12.000,00 € auszuzahlen.