Fehlerhafte Operation des Handgelenks - Mandant erhält einen Abfindungsbetrag in Höhe von 25.000,00 €.

Der Mandant litt unter einer schmerzhaften fortgeschrittenen Arthrose des rechten Daumensattelgelenkes. Aus diesem Grund begab sich der Mandant in die Behandlung einer Klinik für Handchirurgie.

Aufgrund des Beschwerdebildes wurde ein operativer Eingriff beim Mandanten vorgenommen zur Resektion-Suspensionsarthroplastik, was einem in der Handchirurgie bewährten Eingriff zur Behandlung von Arthrose entspricht.
Während der Operation unterlief dem Operateur jedoch dann ein folgenschwerer grober Behandlungsfehler, denn er verwechselte den zu resezierenden Handwurzelknochen.
Als Folge dieser Operation wurde beim Mandanten eine Teilversteifung der Handwurzel notwendig, wobei zu erwarten steht, dass es zu weiterer schmerzhafter Arthrose beim Mandanten kommen kann.

Aufgrund dieses Sachverhalts wurde der Krankenhausträger von der Kanzlei Bach I Rechtsanwälte außergerichtlich namens des Mandanten in Anspruch genommen.

Gefordert wurde insbesondere ein adäquates Schmerzensgeld. Nach Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Krankenhauses regulierte der Haftpflichtversicherer schließlich den Schaden und stellte dem Mandanten einen Kompensationsbetrag in Höhe von 25.000,00 € zur Verfügung. Außerdem wurden die bei der Kanzlei Bach I Rechtsanwälte angefallenen außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet.

Gerne setzen wir auch Ihre Patientenrechte gegenüber Krankenhäusern und Ärzten konsequent durch!

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