Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Steuerstrafrecht

Wegen der zahlreichen Besonderheiten des Steuerstrafrechts führen wir dies hier als eigene Kategorie.
Natürlich handelt es sich in erster Linie um Strafrecht. Am Ende – sofern keine vorzeitige Einstellung erreicht werden kann – steht ein Strafrichter, welcher über Geld- oder Freiheitsstrafe entscheidet. Dennoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten, welche zu beachten sind.

Besondere Ermittlungsbehörde

Die Ermittlungen werden in der Regel nicht durch die Polizei sondern durch die Steuerfahndung oder – je nach Steuerart – durch den Zoll durchgeführt. Die Fahndungsberichte dienen oftmals gleichzeitig als Grundlage der Steuerfestsetzung.

Hierin liegen besondere Chancen aber auch Risiken einer Verteidigung. Die besondere Chance besteht darin, das grundsätzliche Bestreben der Ermittlungsbehörden nach einer tatsächlichen Verständigung auch in eine strafrechtliche Verständigung umzusetzen. Von daher ist unserer Erfahrung nach auch das Steuerstrafrecht das Rechtsgebiet, auf welchem Verständigungen am häufigsten realisiert werden können.
 

Besondere Anklagebehörde

Die Steuerbehörden verfügen über eine eigene Straf- und Bußgeldstelle (abgekürzt: BuStra), welche in weniger gravierenden Fällen die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt.
Erst wenn ein Vorgang nicht mehr durch Strafbefehl erledigt werden kann, gibt die BuStra die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.

Selbstanzeige

Auch wenn dieses Instrument immer weiter beschnitten wurde, so ist eine Selbstanzeige prinzipiell noch möglich.

Durch eine Selbstanzeige kann im Idealfall eine Straffreiheit erreicht werden.
Selbst wenn dies nicht möglich ist, beispielsweise weil die nachträglich festgesetzte Steuer nicht aufgebracht werden kann, so führt eine solche sog. „verunglückte Selbstanzeige“ immer noch zu einer erheblichen Reduzierung der Strafe.

Vorbeugende Beratung

Im Gegensatz zum „normalen“ Strafrecht findet eine vorbeugende Beratung hier in erster Linie durch den Steuerberater statt. Der Steuerberater sollte natürlich die Erklärungen so verfassen, dass es nicht zu Straftaten kommt und ggfs. noch Berichtigungen vornehmen. Kämen Berichtigungen allerdings zu spät, so sollte dringend die steuerliche Aufbereitung noch durch eine strafrechtliche Beratung begleitet werden.

Rechtsanwälte helfen bei Steuerdelikten

Bei Streitigkeiten zum Thema Steuer als auch bei Steuerdelikten beraten unsere Rechtsanwälte umfassend und stehen Ihnen in Prozessen bei. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.