Patentrecht - Schutz von geistigem Eigentum

Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht

Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht beschreibt einen Teilbereich des Gewerblichen Rechtschutzes.
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und schützt ebenfalls technische Entwicklungen.

Wir haben umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Patent- und Gebrauchsmusterrechts und erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Durchführung beim Antragsverfahren zum Schutz Ihrer Marken oder Geschmacksmuster auf nationaler oder internationaler Ebene (DPMA, OAMI; WIPO)
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren
  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte.
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen

Rechtsanwälte für Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Sie wollen Ihre Rechte schützen? Man wirft Ihnen den Verstoß gegen fremde Rechte vor ? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Kontakt