Urheberrecht Aschaffenburg

Urheberrecht

Das Urheberrecht umfasst die eigene schöpferische Leistung. Das Urheberrecht entsteht – ohne daß es einer Anmeldung bedarf – durch einen gestalterischen Akt und sichert die persönliche Leistung.

Wir erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen / Urheberrechtsverletzungen

Kanzlei für Urheberrecht in Aschaffenburg

Bei Fragen rund ums Urheberrecht sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen des Urheberrechts und vertreten Sie bei entsprechenden Gerichtsverfahren.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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