Praxiskauf und -verkauf im Gesundheitswesen
Der Kauf oder Verkauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist ein bedeutender Schritt im beruflichen Leben eines Mediziners. Zugleich zählen solche Transaktionen zu den komplexesten Herausforderungen im Gesundheitswesen: Die Schnittstellen von Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Zulassungsrecht und Steuerrecht bilden ein hochspezialisiertes Regelwerk, das ohne juristische Begleitung kaum zu überblicken ist.
Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Beratung von Ärzten und Zahnärzten unterstützen Sie umfassend bei der Gestaltung und rechtssicheren Umsetzung Ihrer beruflichen Pläne.
Sei es ein geplanter Praxiskauf, der Verkauf Ihrer bestehenden Praxis oder die gesellschaftsrechtliche Strukturierung in einer Berufsausübungsgemeinschaft – meine Expertise ermöglicht Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Risiken zu minimieren.
Im Folgenden beleuchte ich einige der zentralen rechtlichen und strategischen Aspekte, die Sie dabei beachten sollten.
Asset Deal oder Share Deal? – Die richtige Strategie für den Praxiskauf oder -verkauf
Eine grundlegende Weichenstellung bei jedem Praxiskauf oder -verkauf ist die rechtliche und steuerliche Gestaltung der Transaktion.
Hier gibt es zwei wesentliche Modelle: den Asset Deal, bei dem sämtliche Praxisbestandteile (wie etwa Inventar, Geräte, Patientenstamm und Stockwerkseinbauten) einzeln übertragen werden, und den Share Deal, bei dem Gesellschaftsanteile eines bestehenden Unternehmens den Eigentümer wechseln.
Jedes der beiden Modelle birgt spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. So bietet der Asset Deal beispielsweise den Vorteil, dass keine automatischen Haftungsverpflichtungen für bestehende Verbindlichkeiten übernommen werden. Allerdings ist der Übertragungsprozess aufgrund der Vielzahl einzelner Assets aufwendiger. Der Share Deal hingegen ist oft administrativ einfacher, kann jedoch eine umfassendere rechtliche Prüfung erfordern, da bei der Übernahme von Gesellschaftsanteilen auch sämtliche Rechte und Pflichten – inklusive möglicher Altlasten – übernommen werden.
An dieser Stelle gilt es, sowohl den steuerlichen als auch den haftungsrechtlichen Spielraum der Vertragspartner bestmöglich auszunutzen. Eine sorgfältige Prüfung und individuelle Vertragsgestaltung bildet die Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Prozess.
Herausforderungen bei der Übertragung des Patientenstammes
Anders als bei einem klassischen Unternehmen ist der Patientenstamm einer Praxis ein zentraler Vermögenswert, dessen Übertragung jedoch sorgfältig geplant und transparent kommuniziert werden muss.
Rechtlich gesehen gehört der Patientenstamm nicht zur Praxis im eigentlichen Sinne, sondern ist Ausdruck des individuellen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Daher ist die Übertragung nur dann erfolgreich, wenn sie der Patient aktiv durch die Weiterführung der Behandlung bei dem Praxisnachfolger akzeptiert.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, wie wichtig eine gute Kommunikation in der Übergangsphase ist. Patienten sollten frühzeitig über den Praxisübergang informiert werden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Der Verkäufer kann zudem einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Übergabe leisten, indem er seine Patienten aktiv auf den neuen Praxisinhaber einstellt – sei es durch persönliche Gespräche, Informationsschreiben oder gemeinsame Auftritte.
Darüber hinaus müssen die rechtlichen Anforderungen, wie etwa die strikten Datenschutzvorgaben der DSGVO, genauestens berücksichtigt werden. Die Übergabe von Patientenakten erfordert beispielsweise die ausdrückliche Zustimmung des Patienten. Für Käufer ist es daher essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und sich in der Praxisübernahme auf eventuelle Risiken einzustellen.
Die Rolle des Zulassungsrechts – Herausforderungen bei der Übernahme eines Vertragsarztsitzes
Eine besondere Herausforderung stellt die Übertragung eines Vertragsarztsitzes dar. Hierbei handelt es sich um das Recht, gesetzlich Versicherte zu behandeln und mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Übernahme eines Vertragsarztsitzes erfolgt in der Regel durch ein sogenanntes Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Dieser Prozess wird von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung geregelt.
Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens wird zunächst geprüft, ob ein Nachbesetzungsbedarf für den betreffenden Vertragsarztsitz besteht. Befindet sich die Praxis in einem überversorgten Gebiet, kann die Nachbesetzung wegen der bestehenden Sperrwirkung abgelehnt werden. In unterversorgten Gebieten hingegen profitieren Ärzte und Zahnärzte von vereinfachten Verfahren und teilweise sogar von finanziellen Förderungen, da hier ein besonders hohes öffentliches Interesse an einer gesicherten medizinischen Versorgung besteht.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Ärzte
Für Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis gründen oder sich an einer bestehenden Praxis beteiligen möchten, spielen gesellschaftsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle.
Dabei gilt es, die unterschiedlichen Modelle, wie etwa Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs), Praxisgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren (MVZs), in Erwägung zu ziehen und auf die individuellen Ziele und Bedürfnisse abzustimmen.
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (meist als GbR oder PartG mbB gestaltet) teilen sich die beteiligten Ärzte oder Zahnärzte die Verantwortung, die Kosten und die Gewinne der gemeinsamen Praxis. Wichtig hierbei ist eine präzise vertragliche Regelung. Aspekte wie die Geschäftsführung und Vertretung, die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten sowie Regelungen zur Nachfolge oder dem Ausscheiden einzelner Partner sollten in einem detaillierten Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Alternativ bietet sich die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) an. Diese ermöglicht den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung, da sie nicht mit ihrem Privatvermögen für berufliche Fehler von Kollegen einstehen müssen. Allerdings erfordert diese Form eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen Euro – ein Faktor, der bei der Planung berücksichtigt werden sollte.
Den Praxiskauf rechtssicher und steuerlich optimiert gestalten
Nicht zu unterschätzen bei einer Praxistransaktion ist die Bedeutung einer fundierten Due Diligence. Dabei wird die Praxis des Verkäufers umfassend geprüft: Arbeitsverträge, Miet- und Leasingverträge, Versicherungsunterlagen sowie Rückstellungen werden juristisch durchleuchtet, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren. Auch die Compliance mit datenschutzrechtlichen und hygienerechtlichen Vorgaben bedarf einer sorgfältigen Prüfung.
Steuerliche Fragen spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Für Verkäufer können beispielsweise Freibeträge nach § 16 EStG genutzt werden, um die Steuerlast des Gewinns aus dem Praxisverkauf zu reduzieren. Für Käufer bietet die steuerliche Abschreibung des erworbenen Praxiswerts über einen Zeitraum von 15 Jahren einen erheblichen Anreiz.
Fazit – Der Wert einer spezialisierten Beratung
Unabhängig davon, ob Sie eine Praxis übernehmen, verkaufen oder sich als Gesellschafter an einer Praxis beteiligen wollen – jede dieser Situationen ist einzigartig und erfordert eine präzise rechtliche und steuerliche Planung.
Eine frühzeitige und spezialisierte juristische Beratung bietet Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, Ihre wirtschaftlichen Ziele konsequent zu verwirklichen.
Lassen Sie uns in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Situation analysieren und die beste Lösung für Ihre Ziele erarbeiten. Kontaktieren Sie unser Fachanwälte für Handelsrecht, damit wir Sie durch alle rechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte Ihres Vorhabens navigieren und Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg unterstützen kann.
Fachanwälte für Handelsrecht in Aschaffenburg
Unsere Kanzlei in Aschaffenburg ist erfahren mit dem Kauf und Verkauf von Praxen unterschiedlichster Größenordnungen.
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