Verfolgung von Verkehrsverstößen im EU-Ausland

Mit dem Beschluss der EU-Staaten vom 02.03.2015, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, auch leichtere Verkehrsverstöße innerhalb der EU grenzüberschreitend zu verfolgen. Insbesondere erfolgt ein Austausch der Halterdaten über die Landesgrenzen hinweg.

Allerdings werden in Deutschland auch weiterhin keine Bescheide vollstreckt, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Dies betrifft insbesondere die im Ausland oft anzutreffende Halterhaftung, die in Deutschland nur in wenigen Fällen greift.

Gerne überprüfen wir auch Ihren (ausländischen) „Strafzettel“.

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