Vater haftet auch bei App-Einkäufen eines 7-jährigen Kindes
Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24. September 2025 (Az. 2 O 64/23) ein viel beachtetes Zeichen im digitalen Verbraucherrecht gesetzt: Ein Vater haftet für In-App-Käufe seines siebenjährigen Sohnes in Höhe von rund 33.000 Euro, die über einen Zeitraum von 20 Monaten über ein Tablet mit Zugang zum Google-Playstore-Konto des Vaters getätigt wurden.
Der Sohn hatte über das Gerät mehr als 1.200 Käufe durchgeführt, die automatisch über die hinterlegte Kreditkarte abgerechnet wurden.
Der Vater argumentierte, er habe keine Kenntnis von den Transaktionen gehabt und sei daher nicht zur Zahlung verpflichtet.
Das Gericht sah dies anders: Durch die dauerhafte Überlassung des Tablets und die fehlende Kontrolle über das Konto habe der Vater eine sogenannte Anscheinsvollmacht geschaffen.
Diese rechtliche Konstruktion besagt, dass ein Dritter – in diesem Fall Google – davon ausgehen durfte, dass der Nutzer des Kontos berechtigt war, die Käufe zu tätigen.
Wichtig für alle Eltern
Besonders relevant ist die Entscheidung für Eltern, die ihren Kindern Zugang zu digitalen Endgeräten und Online-Konten gewähren.
Das Gericht betonte, dass die Pflicht zur Kontrolle und Absicherung solcher Zugänge bei den Eltern liegt. Wer keine technischen Schutzmaßnahmen wie Passwortsperren oder Kaufbestätigungen aktiviert, muss im Zweifel für die finanziellen Folgen geradestehen.
Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich der Risiken digitaler Zahlungsprozesse bewusst zu sein – insbesondere, wenn Minderjährige involviert sind.
Es mahnt zur Vorsicht im Umgang mit mobilen Geräten und Online-Konten und zeigt, dass Gerichte bei der Bewertung von Verantwortung im digitalen Raum klare Maßstäbe setzen.
Link zu dem vollständigen Urteil: Landesrecht BW - 2 O 64/23 | LG Karlsruhe 2. Zivilkammer | Urteil | Anscheinsvollmacht bei unautorisierten In-App-Käufen eines Minderjährigen