Rechtsanwalt Andreas Krellmann gewinnt Verfahren vor der Widerspruchskammer der ECHA in Finnland für die gesamte europäische Holzkohle-Industrie.

Die Widerspruchskammer der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) in Helsinki hat über den von Herrn Rechtsanwalt Krellmann vertretenen Widerspruch positiv entschieden. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für sämtliche Registrierungen bei der ECHA. Künftig wird es den Unternehmen erheblich erschwert, das bestehende System zu missbrauchen und unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben eine Registrierung zu erschleichen. Die ECHA hatte bereits in der mündlichen Verhandlung zu diesem Verfahren angekündigt, ihre IT-Werkzeuge, Leitfäden usw. entsprechend zu aktualisieren. In diese Richtung zielt auch die zumindest zeitlich parallel zu dem Widerspruchsverfahren erlassene Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission.

Darüber hinaus dürfte mit dieser Entscheidung der Kreis von Entscheidungen der ECHA, gegen die ein Widerspruch zulässig ist, wesentlich erweitert werden.

Herr Rechtsanwalt Krellmann berät Sie gerne zu allen Themen auf dem Gebiet des europäischen Chemikalienrechts (REACH).

Zurück