REACH - Frist für nachträgliche Vorregistrierung endet am 31.05.2017

Grundsätzlich sind Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren, die in einer Menge von 1 Tonne und mehr pro Jahr im Jahr hergestellt oder importiert werden.

Für Unternehmen in einem Mengenband von 1-100 Tonnen pro Jahr besteht die Möglichkeit einer sogenannten Vorregistrierung. Diese Vorregistrierung ermöglicht dem Unternehmen von der verlängerten Übergangsfrist Gebrauch zu machen. In diesem Fall entsteht die Pflicht, eine vollständige (und kostenintensive) Registrierung vorzunehmen, erst mit Ablauf des 31.05.18. Hierdurch können Zeit gewonnen und Kosten gespart werden.

Die Möglichkeit, eine solche nachträgliche Vorregistrierung vorzunehmen endet jedoch mit Ablauf des 31.05.17.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andreas Krellmann.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Registrierung%202018_Version%202/Erfolgreich%20registrieren%202018.html

Zurück