Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg wegen Arzthaftung- Genugtuung für den Patienten

Der Mandant wurde nach einem Arbeitsunfall in einem Krankenhaus zunächst stationär und danach ambulant behandelt. Aufgrund des Arbeitsunfalles trug der Mandant am linken Unterarm schwere Schnittverletzungen davon, da ein Glasfragment in den Arm eindrang und Fremdkörper im Arm verblieben. Im Rahmen der Operation versäumten die Ärzte sämtliche Glasfragmente vollständig zu entfernen, sodass diese auch nach der Operation noch teilweise im Arm verblieben und eine Folgeoperation notwendig wurde.

Auf Basis dieses Sachverhalts nahm der Mandant, vertreten durch die RAe Bach | Singelmann | Dr. Orschler | Dr. Krebs, den Krankenhausträger sowie die behandelnden Ärzte wegen Behandlungsfehler gerichtlich unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch, nachdem eine außergerichtliche Regulierung der Schäden durch den Haftpflichtversicherer des Krankenhauses nicht erfolgte.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 17.03.2016 vor dem Landgericht Aschaffenburg einigten sich die Prozessparteien auf einen vom Haftpflichtversicherer des Krankenhauses zu zahlenden Vergleichsbetrag in Höhe von 6.000,00€.

Durch diesen Vergleichsschluss konnte ein langjähriger Prozess mit Einschaltung eines Gerichtsgutachters für den Mandanten vermieden werden.

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