Klage gegen die Sperrung der Fränkischen Saale
Klage gegen die Sperrung der Fränkischen Saale vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg
Der Landkreis Bad Kissingen hatte mit einer Allgemeinverfügung das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, -canadier, Schlauchboote, Stand-Up-Paddle-Boards und sonstige Schwimmkörper jeglicher Art) nahezu auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen (Flusskilometer 84,5 - Grenze zum Landkreis Rhön-Grabfeld, Gemarkung Nickersfelden bis Flusskilometer 18,1 - Grenze zum Landkreis Main-Spessart, Gemarkung Morlesau) bis auf Weiteres verboten.
Damit ist auch die Ausübung des Kanusports „bis auf Weiteres“ unmöglich geworden.
Auf der gesperrten Strecke seien einsturzgefährdete Bäume vorhanden, so dass der Landkreis der Ansicht ist, dass die Sperrung alternativlos gewesen sei. Personell sei man nicht in der Lage, die Bäume zu sichern oder zu schneiden.
Gegen dieses Verbot hat nunmehr ein erfahrener Kanusportler aus der Region durch unsere Kanzlei vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg Klage erhoben.
Dieser sieht gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Andreas Krellmann aus Aschaffenburg erhebliche Versäumnisse auf Seiten des Landkreises.
Insbesondere weist die schriftliche Anordnung des Landkreises erhebliche rechtliche Mängel auf.
Weder sind nach dieser Ansicht die Gefahren angemessen festgestellt und beurteilt worden, noch habe sich der Landkreis hinreichend mit den damit eingeschränkten Grundrechten des Kanusportlers auseinandergesetzt.
Das Verbot sei damit rechtswidrig. Ziel der Klage ist es, das Verbot insgesamt aufzuheben.
Es bleibt abzuwarten, welche Ansicht das Verwaltungsgericht hier vertreten wird.
Einen Bericht inklusive Video zum Thema finden Sie beim Bayerischen Rundfunk:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/frankenschau-aktuell/klage-gegen-paddelverbot-auf-der-saale-100.html