Goldhasen unterliegen dem Markenschutz

Das OLG München hat entschieden, dass eine Allgäuer Confiserie keine Schokohasen in goldener Verpackung verkaufen darf (Urteil vom 27.10.2022, Az. 29 U 6389/19).

Die Fa. Lindt vertreibt die in Deutschland seit Jahrzehnten den "Goldhasen". Der goldene Farbton habe durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr für die Ware Schokoladenhasen Verkehrsgeltung erlangt.

Mit dem vorliegenden Urteil wurde die Confiserie zur Unterlassung verurteilt und darf die Schokohasen nicht mehr in der zuletzt verwendeten goldenen Verpackung verkaufen.

Das Produkt der Confiserie würde durch seine goldene Verpackung ein entscheidendes Signal über den Hersteller setzen. Die Abweichungen im Farbton und Gestaltung seien nicht geeignet, sich hinreichend von dem Produkt der Fa. Lindt abzugrenzen.

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Verweis auf das Urteil:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-29365

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