Freier Warenverkehr in der EU -Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland
Am 07.07.2016 wurden vor dem EuGH die Schlussanträge in dem Verfahren C‑220/15 gestellt. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das obligatorische Anzeigeverfahren für pyrotechnische Gegenstände mit CE-Kennzeichnung vor der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gegen die (mit Wirkung vom 01.07.2015 durch die Richtlinie 2013/29/EU aufgehobene) Richtlinie 2007/23 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände verstößt.
Link zu den Schlussanträgen: