Facebook darf keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer verwenden

Mit Urteil vom 01.03.2018 hat das OVG Hamburg (Az.: 5 Bs 93/17) entschieden, dass die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook vorerst nicht erhoben und gespeichert werden dürfen.

http://justiz.hamburg.de/aktuelles/10550476/pressemitteilung

Im Rahmen der Übernahme der WhatsApp Inc. durch die Facebook Unternehmensgruppe waren die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien dahingehend geändert worden, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Facebook Unternehmensgruppe gestattet sein soll.

Das OVG Hamburg hat die vorausgegangene Entscheidung des VG Hamburg (13 E 5912/16) bestätigt.

Zwar sei offen, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange. Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von WhatsApp entsprächen jedoch voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften. Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Am 25.05.2018 tritt die DS-GVO in Kraft. Wir beraten Sie gern in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

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