Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Nachdem jetzt die Höhe der Kindergeldbeträge ab 1.1.2017 bekanntgegeben wurden, ist auch die Düsseldorfer Tabelle entsprechend überarbeitet worden.

Die ab Januar 2017 geltenden Zahlbeträge (also Kindesunterhalt nach Berücksichtigung des Kindergeldanteils) finden sie auf der letzten Seite der Tabelle.

Sollten Sie direkte Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte für Familienrecht.

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