Das neue ElektroG 2018

Im Jahr 2018 treten nicht unerhebliche Änderungen des ElektroG in Kraft. Diese haben insbesondere Auswirkung für die Hersteller/ Bevollmächtigten.

Von besonderer Bedeutung ist der 15.08.2018, da ab diesem Termin der offene Anwendungsbereich („Open Scope") gilt. Von diesem Tag an fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich, wenn sie nicht ausdrücklich durch das Gesetz von der Anwendung ausgenommen sind.

Zum 15.08.2017 werden die bestehenden 10 Kategorien durch 6 neue Kategorien ersetzt. Die weiteren Änderungen werden stufenweise bis zum 31.12.2018 vollständig in Kraft treten.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andreas Krellmann zur Verfügung.

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