417 km/h auf der Autobahn sind nicht zu schnell

In dem vorliegenden Fall hatte der Fahrer eines Bugattis die A2 mit einer Geschwindigkeit von bis zu 417km/ befahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Fahrzeugführer eingestellt.

Auf einer leeren Autobahn sei auch das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 417 km/h kein grob verkehrswidriges Verhalten.
Eine generelle Höchstgeschwindigkeit gibt es auf deutschen Autobahnen (noch) nicht. Insbesondere begründe allein die hohe Geschwindigkeit nicht den Straftatbestand des verbotenen Fahrzeugrennens gem. § 315d StGB.

Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Unbeachtlich ist hierbei, dass neben dem Fahrer kein weiteres Fahrzeug an dem „Rennen“ teilgenommen hatte.


Auch wenn Sie mit niedrigeren Geschwindigkeiten geblitzt wurden, vertreten wir Sie gerne.

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