Erbrecht
Dem Erbrecht werden alle Fragen zugeordnet, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf dessen Erben sowie weiterer Rechtsnachfolger betreffen.
An den Übergang der Erbschaft sind häufig Pflichten für die Erben gekoppelt, die immer wieder zu Auseinandersetzungen führen. Hierbei stehen meistens die ordnungsgemäße Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen in Testamenten sowie Pflichtteilsansprüchen im Streit.
Unsere Tätigkeit reicht dementsprechend von der Formulierung von Testamenten und Erbverträgen über die Feststellung und Ermittlung des Kreises der Erbberechtigten bis hin zur Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen von und gegen Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Erbrecht:
- Wir helfen Ihnen ihren Nachlass nach ihren Vorstellungen zu regeln, sei es durch Testament oder andere vertragliche Regelungen
- Wir helfen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen
- Wir vertreten sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Erbschaftsansprüchen, Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
- Wir helfen bei der Entwicklung und Gestaltung von betrieblichen Nachfolgeregelungen
Im Moment des Versterbens des Erblassers treten seine von ihm eingesetzten Erben oder wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt seine gesetzlichen Erben rechtlich an seine Stelle, ohne dass es deren Zustimmung oder sonstige Mitwirkung bedarf.
In dem Moment, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt, bleibt ihm nur eine Frist von sechs Wochen um die Erbschaft wieder auszuschlagen. Als Erbe ist man von daher gezwungen sich zeitnah einen Überblick über den Nachlass und gegebenenfalls vorhandene Nachlassverbindlichkeiten zu verschaffen.
Hat man ein behindertes Kind, will die Gestaltung des Testaments besonders genau überlegt sein.
Es gilt Forderungsübergänge zugunsten des Sozialhilfeträgers zu verhindern.
Schon zu Lebzeiten ist für Fälle von Krankheit oder Unfall Vorsorge zu treffen. Will man verhindern, dass seitens des Betreuungsgerichts ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, muss ein Bevollmächtigter benannt werden. Dessen Befugnisse bedürfen der konkreten Regelung in Form einer Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht.
Der Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung gehört in der Regel nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Häufig ist von Seiten des Erblassers ein sog. Bezugsberechtigter benannt worden. Es gilt zu klären, ob diese Bezugsberechtigung vorrangig ist.
Erbe wird man entweder durch konkrete Anordnung des Erblassers oder aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses nach dem Gesetz.
Die willkürlich durch den Erblasser festgelegte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Es bedarf der Klärung ob durch Testament, Erbvertrag oder ähnliche Regelungen die gesetzlich vorgesehene Erbfolge abgelöst wurde.
Die möglicherweise zu zahlende Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Es wurden, je nach Verwandtschaftsgrad, unterschiedliche Freibeträge festgesetzt.
Um gegenüber Banken, Behörden etc. seinen Status als Erbe zu belegen, kann man beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Es fallen für das Erbscheinsverfahren Gerichtskosten an. Vorab sollte abgeklärt werden, ob und wenn ja, für welchen Zweck ein Erbschein tatsächlich benötigt wird.
Neben dem Testament ist der notarielle Erbvertrag einer der häufigsten Wege seinen Nachlass verbindlich zu regeln. Wie beim Testament sind aber vor Abschluss eines solchen Vertrages Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.
Die Patientenverfügung ist das geeignete Instrument für zukünftig auftretende ärztliche Behandlungen oder Eingriffe Anordnungen zu erlassen. So kann man damit unter Umständen nicht gewünschte lebensverlängernde Maßnahmen verhindern.
Auch wenn der Erblasser grundsätzlich jede beliebige Person als Erben einsetzen kann, gibt es dennoch einen besonders geschützten Personenkreis. So mag der Erblasser durch ein Testament z.B. seine Kinder vom Erbe ausschließen.
Dennoch haben seine Kinder dann einen Anspruch auf den Pflichtteil. Ihnen wird damit zumindest wertmäßig (Anspruch auf Zahlung gegen den / die Erben) die Hälfte des eigentlich auf sie entfallenden gesetzlichen Erbteils eingeräumt. Pflichtteilsansprüche können aber auch ausgeschlossen werden.
Das Testament ist der häufigste und vergleichsweise einfachste Weg seinen Nachlass verbindlich zu regeln. Wie bei vielen Gestaltungen sind aber vor Errichtung einer solchen letztwilligen Verfügung Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.
Im Gegensatz zur Erbeinsetzung führt ein Vermächtnis nicht zur unmittelbaren Teilhabe am Nachlass.
Der Vermächtnisnehmer erhält vielmehr das Recht den konkret genannten Vermächtnisgegenstand von den / dem Erben herauszufordern.
Anwälte für Erbrecht in Aschaffenburg
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