Bußgelder im Rahmen der Corona-Pandemie

Bußgelder nach der Bay. Infektionsschutzverordnung

Der Bußgeldkatalog der bayerischen Infektionsschutzverordnung sieht hier Bußgelder zwischen 150,00 € und 10.000,00 € vor.
Beispiele:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis umfasst sind: 150,00 €
  • Angabe falscher Kontaktdaten: 250,00 €
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 250,00 €
  • Verstöße von Gewerbebetrieben gegen Vorgaben der Infektionsschutzverordnung: 5.000,00 €

Bußgelder nach dem Infektionsschutzgesetz oder der Einreisequarantäneverordnung sind von diesem Katalog nicht erfasst.

Hier lautet die Vorschrift nur, dass Bußgelder von bis zu 25.000,00 € verhängt werden können.
In der Regel dürften die Bußgelder bei einem Verstoß gegen eine angeordnete Quarantäne im Bereich von 5.000,00 bis 10.000,00 € anzusetzen sein.

Hilfe im Falle eines Bußgeldbescheides

Wenn sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit fachmännischem Rat zur Seite.
Neben der rechtlichen Bewertung, ob überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt, überprüfen auch die Angemessenheit der Höhe des verhängten Bußgeldes.

Wir beurteilen die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreites und setzen Ihre Interessen durch.

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