Bankrecht
Das Bankrecht präsentiert sich als Querschnittsmaterie aus bestimmten Regelungen des Handelsrechts des Bürgerlichen Rechts und aus zahlreichen Spezialvorschriften, wozu das Kreditwesengesetz gehört. Die Begleitung und Beratung bei finanziellen Engagements ist ein wichtiger Beratungsbereich unserer Kanzlei.
Wir verfügen über weitreichende Erfahrungen im Kreditsicherungs- (z.B. Bürgschaftsrecht) sowie Lieferantenkreditsicherungsrecht (z.B. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung).
Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit kreditfinanzierten Immobilienbeteiligungen sind Gegenstand unserer Tätigkeit:
- Überprüfung von Darlehensverträgen
- Begleitung und Beratung bei Bankgesprächen
- Vertretungen bei Kredit- und Umschuldungsverhandlungen
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadenersatz, der seitens des Kreditinstituts geltend gemacht werden, kann, wenn das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst wird.
Eine Bürgschaft ist ein häufiges Sicherungsmittel im Kreditsicherungsrecht.
Hierdurch verpflichtet sich eine Person oder ein Unternehmen (Bürge) im Falle des Forderungsausfalles für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.
Eine Grundschuld ist ein Kreditsicherungsrecht mit dem das Kreditistitut im Falle des Ausfalls der Hauptschuld, sich durch Verwertung (Zwangsversteigerung) des sichernden Grundstücks befriedigen kann.
Bei einer Umschuldung werden bestehende Verbindlichkeiten entweder beim gleichen oder bei einem neuen Kreditinstitut neu zusammengefasst.
Rechtsanwälte für Bankrecht
Ihre Bank will Ihren Kredit kündigen ? Man verlangt von Ihnen Vorfälligkeitsentschädigung ?
Bei Fragen rund ums Bankecht sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.