Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Valdfogl

Arbeitsrecht

Der Begriff Arbeitsrecht umfasst nicht nur die gesetzlichen Regelungen der Arbeitsverhältnisse. Das Rechtsgebiet ist eine Querschnittmaterie, die unter anderem ins allgemeine Zivilrecht, ins Steuerrecht und in das Sozialrecht weiter reicht.
Das Tätigkeitsspektrum unserer Rechtsanwälte beginnt bei der Bearbeitung aller Fragen rund um den Abschluss eines Arbeitsvertrages, später bei der Durchführung und schließlich bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unsere Fachanwälte für Arbeitrecht vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn nur so ist gewährleistet, dass unserer Mandantschaft ein anwaltlicher Vertreter zur Seite steht, der die jeweils gegenüberstehende Interessenlage sowie die beiderseitigen Verhandlungsstrategien, insbesondere im gerichtlichen Verfahren, kennt und in die anwaltliche Vertretung miteinbeziehen kann.
Jede Aufnahme, Veränderung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bringt neben den arbeitsrechtlichen aber auch eine Reihe von sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen mit sich. Auch diese werden in die Überlegungen miteinbezogen.

Daneben ist aber auch die Zusammenarbeit mit Unternehmern oder dem Betriebsrat ständiger Gegenstand unserer Tätigkeit. Hier gilt es die Zusammenhänge aufzuzeigen und maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Arbeitsrecht - klassische Fälle:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
  • Vertretung gegenüber Behörden insbesondere dem Integrationsamt oder der Agentur für Arbeit
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Vertretung und Beratung von Unternehmen und Betriebsräten in den Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung
  • Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
  • Erarbeitung von Sozialplänen und Interessenausgleichen
Abfindung

Häufig wird bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine Abfindung gezahlt. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im Regelfall nicht.
Meist richtet sich die Höhe nach der Betriebszugehörigkeit und des durchschnittlichen Einkommens.

Unsere Fachanwälte beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Fragen von Abfindungen.


Abmahnung

Oftmals wird durch den Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit einer Abmahnung reagiert, welche zur Personalakte genommen wird. Sofern die Abmahnung inhaltlich unzutreffend ist oder unter formalen Fehlern leidet, kann die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden.

Regelmäßig muss vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine einschlägige Abmahnung vorausgegangen sein. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten. Wir sorgen für Ihr Recht.

Betriebsrat

Die Regelungen zum Betriebsrat finden sich im wesentlichen im Betriebsverfassungsgesetz.
Ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat errichtet werden.
Der Betriebsrat verfügt über eine Vielzahl von Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten.
Häufig werden zwischen  Betriebsrat und Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen geschlossen, in welchen eine Vielzahl von betrieblichen Angelegenheiten geregelt werden können.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Kündigung kann ordentlich (unter Einhaltung der gesetzlichen / vertraglichen / tariflichen Kündigungsfrist)  oder außerordentlich (ohne Einhaltung einer Frist) ausgesprochen werden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier Ihr erster Ansprechpartner. Wir beraten Sie auch im Falle einer drohenden Kündigung.

Kündigungsschutz

Seit der letzten Änderung des Kündigungsschutzgesetzes ist jede Kündigung zwingend innerhalb von drei Wochen gerichtlich mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen.
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes müssen zwingend Kündigungsgründe vorliegen. Es kommen personenbedingte (z.B. Führerscheinentzug beim Kraftfahrer, Krankheit), verhaltensbedingte (z.B. Arbeitsverweigerung, Schlechtleistung)  sowie betriebsbedingte (z.B. bei Stellenabbau und Betriebsstilllegung) Gründe in Betracht.
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg auf. Wir nehmen Ihre Interessen wahr.

Überstunden

Werden auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden abgeleistet, sind diese auch gesondert, gegebenenfalls mit Zuschlag, zu vergüten. Problematisch ist oft die Abgrenzung zu Mehrarbeit bei Stunden- bzw. Gleitzeitkonten.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht sucht für Sie außergerichtliche Einigungen und vertritt Sie bei Prozessen.

Urlaub

Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Darüber hinaus gehende Urlaubsansprüche können sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sonderregelungen ergeben.
Grundsätzlich muss Urlaub im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden.

Es besteht jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet Ihre Fragen gerne in einem Termin.

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten Sie gerne.
Wir sind Ansprechpartner für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Nehmen Sie Kontakt unter 06021 30880 oder per E-Mail mit uns auf.
Kontakt

Bach Rechtsanwälte und Fachanwälte in Aschaffenburg

Unsere Kanzlei in 63739 Aschaffenburg besteht aus Fachanwälten und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht und anderer Rechtsgebiete. Das Arbeitsrecht überschneidet sich oft mit anderen Themengebieten wie z.B. dem Insolvenzrecht.
Hier bieten wir Ihnen ein kompetentes Team: Anwälte verschiedenster Fachrichtungen beraten Sie umfassend und setzen sich für Ihr Recht ein.