Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Das Wettbwerbs- und Kartellrecht beschreibt einen Teilbereich des Gewerblichen Rechtschutzes. Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (=Kartellrecht) regelt.
Geregelt werden dabei die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Wir haben umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Kartellrechts und erbringen folgende Leistungen für Sie:
- Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
- Durchsetzung von Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte.
- Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen
Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
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