Wettbewerbsrecht in Aschaffenburg

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Das Wettbwerbs- und Kartellrecht beschreibt einen Teilbereich des Gewerblichen Rechtschutzes. Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (=Kartellrecht) regelt.
Geregelt werden dabei die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Wir haben umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des  Wettbewerbsrechts und Kartellrechts und erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von  Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte.
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen

Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Ihr Konkurrent arbeitet mit unlauteren Mitteln? Man wirft Ihnen den Verstoß gegen das Wettbwerbsrecht vor ?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Kontakt