Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Aschaffenburg

Vertragsrecht und Kaufrecht

Vertragsrecht

Die überwiegende Zahl der rechtlichen Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn bereits im Vorfeld rechtlich präzise Vereinbarungen getroffen worden wären.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Sei es bei der Erstellung eines einzelnen Vertrages für ein konkretes Projekt oder der generellen Überprüfung und Überarbeitung Ihrer Vertragspraxis. Hier kann durch eine Optimierung der Abläufe bei Vertragsschluß und richtigen Gestaltung der Vertragsformulare incl. geeigneter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ein sehr hoher Grad an Rechtssicherheit geschaffen werden. Evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen können Sie so im Allgemeinen sehr gelassen entgegensehen.

Da unsere Kanzlei nicht nur beratend tätig ist, sondern auch über umfangreiche forensische, d.h. gerichtliche, Erfahrung verfügt, sind uns die „wunden Punkte“ in den verschiedensten Verträgen sehr gut bekannt, so dass wir in Ihren Verträgen entsprechend vorbauen können.

Kaufrecht

Das Kaufrecht ist eine gesondert gesetzliche Ausprägung des Vertragsrechts.
Wir werden nicht nur im Rahmen der Kaufvertragsgestaltung tätig, sondern auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertrag, wie z.B.

  • Geltendmachung des Kaufpreise
  • Herausgabe und Eigentumsverschaffung des Kaufgegenstandes
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen im Falle von Defekten und Mängeln
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen, sei es nach Rücktritt oder Widerruf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wird umgangssprachlich das „Kleingedruckte“ verstanden, welches für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde. Darin werden die Vertragsbedingungen geregelt, z.B. Gewährleistung, Haftung, Zahlungsfristen, Gerichtsstand etc.

Nicht alle Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksam. Insbesondere gegenüber Verbrauchern kann nur in engen Grenzen von den gesetzlichen Regelungen zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden. Jedoch auch im Verkehr zwischen Unternehmern können Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht völlig frei gestaltet werden ohne gleichzeitig das Risiko einzugehen, dass manche Klauseln unwirksam sind.

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung finden, müssen diese wirksam einbezogen, also deren Geltung vereinbart, werden.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die vertragliche Grundlage des Kaufgeschäftes.
Abgesehen von Ausnahmen und Immobilien-Kaufgeschäften, kann ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden. Im Kaufvertrag sollte der wesentliche Inhalt, wie z.B. Kaufvertragsparteien, Leistung (Kaufgegenstand), Gegenleistung (Kaufpreis), Gewährleistung etc., geregelt werden.

Gewährleistung

Bei der Gewährleistung handelt es sich um die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Hiernach richten sich die Ansprüche und Rechte des Käufers sowie die Rechtsfolgen, sofern der Kaufgegenstand mangelhaft, also defekt, ist.
Im Falle von Mängeln bestehen verschiedene Käuferrechte, wie z.B. Minderung (Reduzierung des Kaufpreises), Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache), Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag und anschließende Rückabwicklung (ersetzt die früher im Gesetz geregelte Wandelung).

In bestimmten Fällen kann die Gewährleistung beschränkt bzw. ausgeschlossen werden (sogenannter Gewährleistungsausschluss).
Die Gewährleistung ist nicht mit der Garantie zu verwechseln.

Garantie

Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung des Verkäufers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Meist wird eine bestimmte Haltbarkeit oder Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes garantiert.

Widerruf

Kauft ein Verbraucher Gegenstände über sogenannte Fernkommunikationsmittel (z.B. Internet, Online-Shop, Telefon) besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies bedeutet, dass das Kaufgeschäft rückgängig gemacht werden kann.

Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Aschaffenburg

Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht beraten Sie bei dem Erstellen und der Prüfung von Verträgen im B2B und im Endverbraucherbereich. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg. Wir beraten Sie und vertreten Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Kontakt