Rechtsberatung für Medienrecht und Presserecht

Medienrecht und Presserecht

Neben den klassischen Druckerzeugnissen , Funk und Fernsehen, haben in den vergangenen Jahren die digitalen Publikationsformen immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Die Zulässigkeit der Art und des Umfangs einer Berichterstattung befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen dem grundrechtlich geschützten Interesse der Öffentlichkeit an einer unzensierten Berichterstattung und den Rechten der einzelnen Person über die berichtet wird.

Wir beraten Verleger, Fernseh- und Radiosender sowie Anbieter von Online-Inhalten bereits im Vorfeld einer Veröffentlichung, um Rechtssicherheit zu schaffen. Hierdurch können mögliche kostenintensive und öffentlichkeitswirksame Folgen abgeschätzt und vermieden werden.
Sollten gegen Ihre Berichterstattung bereits von Seiten Dritter Maßnahmen ergriffen worden sein, vertreten wir Sie bei der Abwehr entsprechender Forderungen (Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung etc.).

Weiter vertreten wir Personen, die selbst Objekt einer Berichterstattung geworden sind, um ihre Rechte (Gegendarstellung, Unterlassung, Richtigstellung etc.) durchzusetzen. Auch können ggf. bereits im Vorfeld Maßnahmen ergriffen werden, um eine entsprechende Berichterstattung zu verhindern.

Gegendarstellung

Wer von einer Berichterstattung betroffen ist, hat das Recht gegenüber Tatsachen eine Gegendarstellung zu verlangen. So wird sichergestellt, daß man sich gegen unzutreffende Berichterstattungen zur Wehr setzen kann.

Unterlassungsanspruch

Werden z.B. in einem Bericht ehrenrührige oder kreditschädigende Äußerungen aufgestellt, kann man Unterlassung für die Zukunft fordern.

Widerrufsanspruch

Bei unrichtigen, ehrverletzenden oder kreditschädigenden Aussagen kann die Berichtigung und/ oder der Widerruf gefordert werden.

Recht am eigenen Bild

Jedem Menschen steht sein Recht an seinem eigenen Abbild zu. Es handelt sich um eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts.
Wenn dieses Recht verletzt wird (zB. durch ungenehmigte Abbildung), dann können Schadenersatzansprüche in Form der Lizenzanalogie verlangt werden, also die Gebühr, die zu zahlen gewesen wäre, wenn man einen entsprechenden Vertrag geschlossen hätte.

Wir erbringen hier folgende Leistungen für Sie:

  • Erstellung von Gegendarstellungen
  • Geltendmachung von Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von Gegendarstellungsansprüchen
  • Abwehr von Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Rechtsanwälte für Medienrecht und Presserecht

Ob Sie selbst als Verleger oder Publizist tätig sind oder als Privatperson Gegenstand öffentlicher Berichterstattung geworden sind – Bei Fragen rund ums Presse- und Medienrecht sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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