Anwälte für Markenrecht

Markenrecht

Das Markenrecht beschreibt einen Teilbereich des Gewerblichen Rechtschutzes. Eine Marke ist dabei ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen (oder auch Ihren Firmennamen) von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Mit einer Marke können die eigenen Waren oder Dienstleistungen effektiv von Waren oder Dienstleistungen der Wettbewerber abgegrenzt werden.

Wir haben umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Durchführung beim Antragsverfahren zum Schutz Ihrer Marken oder Geschmacksmuster auf nationaler oder internationaler Ebene (DPMA, OAMI; WIPO)
  • Durchführung von  Widerspruchsverfahren
  • Abmahnung (Unterlassungsansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Durchsetzung von  Ansprüchen (Schadenersatz, Unterlassung) gegen die unberechtige Nutzung durch Dritte.
  • Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen angeblicher Schutzrechtsverletzungen

Rechtsanwälte für Markenrecht

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