Fachanwalt für Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Unter Insolvenzrecht werden sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder wirtschaftlichen Krisen von Unternehmen und Privatpersonen verstanden.
Dabei wird bei juristischen Personen (z.B. GmbH und AG) unterschieden zwischen der Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie dem Recht zur Insolvenzantragsstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) im Falle einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichten will, möglichst frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen, um die vorhandene Masse für die in Gläubiger zu schützen und zu erhalten. Verletzt der Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) diese Pflicht, setzt er sich nicht nur strafrechtlichen Risiken sondern auch einer exorbitanten persönlichen Haftung aus.
Doch auch für natürliche Personen kann die Insolvenz eine Möglichkeit sein, die wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu ordnen. Hier hat der Gesetzgeber die Antragsmöglichkeit im Fall der Zahlungsunfähigkeit vorgesehen. Hingegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Insolvenz nicht das Ende einer Unternehmung, sondern in vielen Fällen ein Neuanfang.

Nicht nur für die betroffenen Unternehmen und Privatpersonen stellen sich erhebliche Rechtsfragen, sondern auch für weitere Verfahrensbeteiligte wie z.B. in Gläubiger. Diese sind mit dem Insolvenzrecht konfrontiert wenn es um insolvenzsichere und insolvenzfeste Vertragsgestaltungen geht, denn es gilt im Falle einer drohenden Insolvenz eines Kunden Vermögenswerte zu sichern. Hier stellen sich beispielsweise Themen, ob und in welcher Weise Vertragsverhältnisse in der Insolvenz gekündigt werden können und weitere Fragen im Zusammenhang mit Sicherungsrechten (Aussonderungsrechte wie z.B. Vorbehaltseigentum oder Absonderungsrechte wie z.B im Falle von Sicherungseigentum).

Auch die Interessen von Arbeitnehmern werden oftmals im Insolvenzrecht betroffen wie z.B. im Falle von Kündigungen, der Sicherung von Lohnansprüchen oder dem Erhalt des Arbeitsplatzes in der Insolvenz.

Oftmals spielen auch insolvenzrechtliche Fragen für Mieter und Vermieter eine tragende Rolle, etwa dann wenn der Vermieter oder Mieter in die Insolvenz verfällt und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Überlassung des Mietobjekts oder der ausstehenden Mietzahlungen zu erörtern sind.
Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass nahezu alle Lebensbereiche Berührungs- und Überschneidungspunkte mit dem Insolvenzrecht erfahren können.

Insolvenzrecht bei der Unternehmensgründung

Für den Unternehmer stellt sich daher bereits bei Gründung des Unternehmens die Frage was er im Hinblick auf ein mögliches – oftmals nicht einmal durch ihn selbst verschuldetes sondern konjunkturell bedingtes - wirtschaftliches Scheitern der Unternehmung beachten muss. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld insolvenzerstrechtliche Aspekte zu berücksichtigen und in die Gestaltung einzubringen.

Insolvenzrecht im laufenden Geschäftsbetrieb

Auch während einer laufenden Unternehmung sieht sich der Unternehmer egal ob als Einzelkaufmann oder als Geschäftsführer stets insolvenzrechtlichen Fragen ausgesetzt: Ist das eigene Unternehmen noch zahlungsfähig? Ob und wie muss auf wirtschaftliche Krisen und Veränderungen reagiert werden? Welche Handlungspflichten bestehen in der Krise?.

Zudem ist der Unternehmer im Umgang mit Vertragspartnern gefordert. Er muss seine Verträge insolvenzfest und insolvenzsicher schließen. Er muss die von ihm erwirtschafteten Leistungen (Warenlieferungen, Zahlungen etc.) absichern z.B. durch Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften um im Falle einer möglichen Insolvenz des Vertragspartners Aussonderungsrechte oder Absonderungsrechte zu erlangen. Verfällt ein Vertragspartner gleichwohl in die Insolvenz, muss hier rasch und rechtssicher gehandelt werden. Es sind hier die richtigen Schritte zu treffen und effektiv geltend zu machen.

Unternehmenssanierung

Gerade auch im Falle eines eigenen wirtschaftlichen Scheiterns müssen die erforderlichen Maßnahmen wohlüberlegt und mit juristischer Beratung getroffen werden. Es müssen die Insolvenzreife überprüft und die bestehenden Sanierungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Nur durch ein frühes beherztes Handeln kann das Steuer herumgerissen werden. Dem Unternehmer stehen dabei umfangreiche Sanierungsmöglichkeiten wie Insolvenzantragsstellung, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren etc. zur Verfügung.

Geschäftsführerhaftung

Wird hier nicht rechtzeitig gehandelt drohen dem Unternehmer erhebliche Haftungen im Falle der Geschäftsführerdurchgriffshaftung, der Insolvenzverschleppung, und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Haftung für Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung). Auch können sich persönliche Haftungen für Lohn- und Umsatzsteuerrückstände ergeben.

In dem Fall daß der Unternehmer oder Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) in Anspruch genommen wird, bedarf es einer umfassenden Beratung, um Schlimmeres zu verhindern. Bereits im Vorfeld lassen sich hier Vermögenswerte insolvenzsicher aus dem Haftungszugriff verlagern („Asset-Protection“), sofern die entsprechenden Maßnahmen frühzeitig und vor der Krise eingeleitet werden. Schon lange im Vorfeld einer Insolvenz können wir Ihnen helfen, Ihre private Haftung zu begrenzen bzw. die Folgen einer Insolvenz durch rechtsichere Beratung transparent zu gestalten oder abzumelden.

Vorbeugende Maßnahmen

Selbst wenn eine persönlicher Haftung nicht vermieden werden kann, sieht das Insolvenzrecht zahlreiche Möglichkeiten auch für den Einzelunternehmer bzw. Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) vor, in Form der Privatinsolvenz einschließlich Schuldenbereinigungsverfahren (außergerichtlich und gerichtlich) sowie dem Insolvenzplanverfahren (auch für Verbraucher) eine Entschuldung herbeizuführen..

Jeder Gewerbebetreibende Geschäftsmann oder Unternehmer ist damit von Beginn seiner Tätigkeit stets mit insolvenzrechtlichen Fragen konfrontiert die wohlüberlegt behandelt werden müssen.

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
  • Insolvenzverschleppung
  • Insolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Verfahrenskostenstundung
  • Schuldenbereinigungsverfahren
  • Insolvenzplan
  • Eigenverwaltung
Insolvenzanfechtung

Da es häufig zu einem Wettlauf der Gläubiger kommt, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, dem Insolvenzverwalter ein Instrument in die Hand zu geben, Maßnahmen rückabzuwickeln (anzufechten), die dem Gedanken der Gläubigergleichbehandlung zuwiderlaufen)

Zahlungsunfähigkeit

Wenn ein Unternehmen aus liquiden Mitteln nicht mehr mindestens 90% der bestehenden fälligen Verbindlichkeiten bedienen kann, es ihm auch nicht gelingen wird, diese Deckungslücke innerhalb der kommenden drei Wochen zu schließen und nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Deckungslücke demnächst beseitigt wird ist das Unternehmen zahlungsunfähig.

Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt. Es gibt also mehr Verbindlichkeiten als werthaltige Vermögenswerte. Ein Indiz für eine Überschuldung ist oftmals ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz.

Insolvenzverschleppung

Wenn bei einer Kapitalgesellschaft der Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung nicht unverzüglich , spätestens jedoch nach drei Wochen Insolvenzantrag für die Gesellschaft stellt, begeht er eine Insolvenzverschleppung. Hierbei handelt es sich zum einen um einen Straftatbestand, allerdings sind hieran auch erhebliche private Haftungen des Geschäftsleiters geknüpft.

Insolvenzverfahren

Bei dem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein Gesamtvollstreckungsverfahren das der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger dient.

Restschuldbefreiung

Das Restschuldbefreiungsverfahren ermöglicht es einer natürlichen Person nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren und der Absolvierung der sogenannten Wohlverhaltensperiode (insgesamt 6 Jahre, u.U. auch bereits nach 5 oder sogar 3 Jahren) Befreung von den bestehenden Verbindlichkeiten zu erhalten.

Verfahrenskostenstundung

Wenn eine natürliche Person nicht über genügend Mittel verfügt, damit das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, also das Gericht und der Insolvenzverwalter bezahlt werden können, können diese Kosten auf Antrag von der Staatskasse gestundet werden.

Schuldenbereinigungsverfahren

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist ein Verfahren bei dem den Gläubigern ein Vergleich angeboten wird um eine Insolvenz zu vermeiden. Vor Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist ein außergerichtlicher versuch zwingend durchzuführen.

Insolvenzplan

Ein Insolvenzplanverfahren ist ein gesetzlich reglementiertes Verfahren durch das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt einer Zerschlagung eine alternative Verfahrensbeendigung erfolgen kann.
Es handelt sich um eine Möglichkeit die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen und kann daher auch zur Unternehmenssanierung diesen. Bei natürlichen Personen kann durch dieses Verfahren oftmals eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangt werden.
Schutzschirmverfahren – Mit dem Schutzschirmverfahren, kann ein Unternehmen, das nicht zahlungsunfähig ist, sondern lediglich drohend zahlungsunfähig ist für einen Zeitraum bis zu drei Monaten Vollstreckungsschutz erhalten um Sanierungsmöglichkeiten zu überprüfen oder einen Insolvenzplan zu erarbeiten.

Eigenverwaltung

Beim Eigenverwaltungsverfahren wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern der Schuldner oder das schuldnerische Unternehmen dürfen die Insolvenz unter Aufsicht eines Sachwalters selbst abwickeln.

Leistungen unserer Kanzlei:

I. Für Unternehmen in der Krise

  • Ermittlung von (drohender) Zahlungsunfähigkeit und oder / drohender Verschuldung.
  • Aktive Begleitung von Sanierungsmaßnamen, Unternehmenssanierung und Unternehmensrestrukturierungen
  • Begleitung und Beratung bei Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
  • Insolvenzantragsstellung
  • Erstellung von Insolvenzplänen

In diesem Bereich kommt uns unsere umfassende jahrelange Expertise als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater zugute, die insbesondere die praktische Handhabung in die Beratung einfließen lässt.

II. Vertretung von Unternehmen außerhalb der Eigeninsolvenz

Für operativ tätige Unternehmen erbringen wir ebenfalls umfassende insolvenzrechtliche Beratung:

  • insolvenzrechtliche Aspekte bei der Gründung
  • insolvenzsichere Gestaltung von Vertragsverhältnissen
  • Geltendmachung von Sicherungsrechten aus und innerhalb der Insolvenz (Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften, Sicherungseigentum bzw. Aus- und Absonderungsrechte)
  • effektive Durchsetzung von Gläubigerrechten, Anmeldungen zur Insolvenztabelle, Durchgriffshaftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen

III. Vertretung von Privatpersonen

Auch für Privatpersonen bieten wir umfangreiche Leistungen an. Neben der Insolvenzvermeidung über die Abwehr von insolvenzstrafrechtlichen Maßnahmen bei Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, sowie die Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen erstellen wir auch außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungspläne, stellen Insolvenzanträge, beantragen Verfahrenskostenstundungen, stellen Anträge auf Restschuldbefreiung und erstellen Insolvenzpläne auch für Einzelunternehmer und Verbraucher.

Rechtsanwälte für Insolvenzrecht

Je früher wir bei drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konsultiert werden um so größer sind die Chancen, im Sinne unserer Mandanten zu handeln. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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