Lidl Plus-App Streit landet wohl vor dem Bundesgerichtshof
Lidl Plus-App: Streit um „kostenlose“ Nutzung landet wohl vor dem Bundesgerichtshof - Zahlung mit Daten
Am 23. September 2025 hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 6 UKl 2/25) eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Lidl abgewiesen.
Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht, weil sie der Meinung sind, dass die Lidl Plus-App nicht wirklich kostenlos sei.
Zwar zahlen Nutzer kein Geld, geben aber persönliche Daten preis – und das sei ebenfalls eine Form der Bezahlung.
Das Gericht sah das anders: Nach deutschem und europäischem Recht gilt ein Preis ausschließlich als Geldbetrag.
Daher sei es nicht irreführend, wenn Lidl die App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet.
Auch die Forderung, einen „Gesamtpreis“ anzugeben, wurde zurückgewiesen.
Allerdings ließ das Gericht eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu, da die Frage grundsätzliche Bedeutung hat. Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, diesen Schritt zu gehen. „Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten.“
Für die über 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der App ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Sie können weiterhin wie gewohnt Rabatte und Aktionen über die Lidl Plus-App nutzen.
Link zu dem Urteil des OLG Stuttgart https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001620833