Fahrzeugbrief beim Gebrauchtwagenkauf: Kein Garant für Eigentum

Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs gilt der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oft als Nachweis dafür, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer ist. Doch Vorsicht: In bestimmten Fällen reicht dieser Beleg nicht aus, um sich auf einen gutgläubigen Erwerb zu berufen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz), das einem betrogenen Autokäufer eine herbe Enttäuschung bescherte.

Der Fall im Überblick

Ein Käufer erwarb einen Pkw für über 35.000 Euro von einer Person, die sich im Nachhinein als Betrüger herausstellte. Wenige Tage später wurde das Fahrzeug von der Polizei sichergestellt und dem tatsächlichen Eigentümer aus Frankenthal zurückgegeben, der es anschließend für knapp 49.000 Euro weiterverkaufte.

Der betrogene Käufer argumentierte, er sei gutgläubig Eigentümer geworden: Der Verkäufer habe einen scheinbar echten Fahrzeugbrief sowie einen belgischen Aufenthaltstitel vorgelegt. Zudem sei die Kaufabwicklung wegen eines angeblichen Notfalls (ein Unfall des Verkäufer-Kindes) spontan von Saarland nach Frankreich verlegt worden – dort sei der Wagen bar auf einem Parkplatz bezahlt und übergeben worden.

Die Einschätzung des Gerichts

Das Landgericht bewertete das Verhalten des Käufers als grob fahrlässig. Es führte aus, dass die folgenden Gesamtumstände des Verkaufs den Käufer stutzig hätten machen müssen:

  • die plötzliche Änderung des Treffpunkts ins Ausland,
  • die Barzahlung,
  • die Vorlage eines belgischen Aufenthaltstitels bei angeblichem Wohnsitz in Frankenthal,
  • und die Diskrepanz zwischen dem Wohnort und dem ursprünglichen Treffpunkt in Dillingen/Saar

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen sei und der Käufer keinen Anspruch auf das Fahrzeug habe.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 03.04.2025 (Landgericht Frankenthal (Pfalz)Az. 3 O 388/24) ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung wurde Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

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